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Entwurf eines Sklavenvertrages (Fundsache im Inter

Sklavenvertrag

Zwischen

Herrn ____________________________________________),

im folgenden als Eigentümer, HERR, Top, Herrschaft, Master und ähnlich bezeichnet

und

______________________________________

im folgenden als Eigentum, Untersau, Sau und ähnlich bezeichnet,

wird folgendes vereinbart:

1. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages, erklärt Herr ………………… die Untersau _____ zu seinem vollständigen gegenständlichen Eigentum und verpflichtet sich zu deren strikter und
absoluter Gefangenhaltung unter Hochsicherheitsbedingungen

2. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages, erklärt sich _________ aus freiem, gesundem Willen,
für Ihn unwiderruflich zu vollständig rechtslosem und gegenständlichen Eigentum des
Herren ………………. und bittet ausdrücklich darum, mit den hier vereinbarten Maßnahmen,
zu dessen absolut befehlsgehorsamer und unterwürfigen Vollsau abgerichtet und entsprechend gehalten zu werden.

3. Gegenstand des Vertrages ist die unwiderruflich endgültige Gefangenhaltung der Sau in strikter Isolationshaft unter strengsten Sicherungsbedingungen als vollständig dehumanisierte und entpersonalisierte Kreatur, deren einzige Existenzberechtigung in der wie auch immer gearteten Nutzung durch die Herrschaft und von der Herrschaft zu bestimmende Dritte liegt.

Eine Veränderung der Beziehungsebene zwischen den Parteien, gilt als Vertragsbruch und wird einem von der Herrschaft zu bestimmenden Strafgericht vorgetragen, dessen Urteil für die Sau unfehlbar und sofort vollstreckbar ist.

4. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages, werden der Sau ausnahmslos alle bürgerlichen und menschlichen Rechte aberkannt. Sau ist vollständig gegenständliches Eigentum des Herren
und in ausnahmslos allen Belangen der Befehlsgewalt des Herren unterstellt.

4.1 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Sau unter Anwendung strengster körperlicher und psychischer Gewaltmaßnahmen dazu abgerichtet wird, eigene Willensbildung und eigene Willensäußerung zu unterlassen.

4.2 Es wird ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart, dass Sau grundsätzlich IMMER durch sicher abgeschlossenen Knebel, Knebelgeschirre und/oder durch unter einer abgeschlossenen Maske/Kopfkäfig verklebtem Kopf an jeglicher Möglichkeit, sprachlich zu kommunizieren, gehindert wird.

4.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass es für die Herrschaft in der Wahl der Zwangsmaßnahmen, keinerlei zeitliche oder inhaltliche Beschränkung gibt.

4.4 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Sau sicher und streng gefesselt, geknebelt dauerhaft in einem Stahlkäfig, einer fensterlosen Zelle und in allen anderen, von der Herrschaft gewünschten Behältnissen ohne die Möglichkeit von Hafterleichterungen eingeschlossen gehalten wird.

4.5 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Sau ohne jegliche zeitliche und inhaltliche Begrenzung in stark verschärfter strikter Isolationshaft gehalten werden kann.

4.6 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Befehlsgewalt ausnahmslos alle Belange der Sau umfasst, also z.B. auch Zeitpunkt und Art der Verrichtung der Notdurft, Art der Nahrungsmittel und der -aufnahme, Art der Kommunikation usw..

5. Dieser Vertrag ist die private Basis für ein künftiges Zusammenleben. Um dem hier dargestellten Geist dieses Zusammenlebens eine reale Basis zu geben, wird vereinbart:

5.1 Sau erklärt aus freiem und gesundem Willen unwiderruflich:

Ich verzichte auf die Vereinbarung eines Notwortes.

Ich erbitte ausdrücklich auch die gewaltsame Erzwingung der hier getroffenen Vereinbarungen.

Ich stelle den Herren und von ihm beauftragte Dritte von allen Folgen, künftig durchzuführender Zwangs-, Arretierungs-, Straf- und ausdrücklich auch Foltermaßnamen frei.

5.2 Die Herrschaft erhält von der Sau juristisch wirksame Vollmachten über ausnahmslos alle Belange, wie z.B. Bankgeschäfte, juristische und medizinische Angelegenheiten.

5.3 Die Herrschaft untersagt Sau jegliche eigenständige Verfügung über Bargeld oder Bankguthaben.

5.4 Die Herrschaft erhält vollständige Schlüsselgewalt über Wohnung, Auto, Büro der Sau. Der Sau werden sämtliche Schlüssel entzogen.

5.5 Die Herrschaft erhält alle Zugangsdaten zu Computern und Handy, Telefon der Sau. Sau richtet eine Zugriffsmöglichkeit per Fernwartung für alle Computer ein.

5.6 Die Herrschaft erhält die vollständige Verfügungsgewalt über ein zu erstellendes Video, in welchem Sau zunächst nackt und ohne Fesselungen entsprechende Erklärungen unter Angabe des realen Namens abgibt, danach bei Straf-, Folter-, Haftmaßnahmen, Arbeitsdiensten, Futteraufnahme, Zwangsnutzung als Pissoir und Rimmingsau mit ihren sexuellen Reaktionen dargestellt wird und dabei mit sichtbarer Fresse die Freiwilligkeit erklärt und sich erkennbar dankbar zeigt. Dieses Video wird Familienmitgliedern und Freunden auf geeignete Weise zugestellt.

6. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird die gewaltsame Zwangsinhaftierung der Sau in jeder vom Herren gewünschten Form gefesselt und zeitlich unbegrenzt als einzige Haltungsart vereinbart.

6.1 Die dauerhafte Haltung der Sau in einem Käfig, Zelle, Isolationsbox und anderen von
dem Herren frei wählbaren Behältnissen jeglicher Art gilt als ausdrücklich vereinbart,

6.2 Die Inhaftierung der Sau erfolgt grundsätzlich in sicheren Fesselungen, die in
jeder erdenklichen Form verschärft werden können.

6.3 Die Zwangshaltung der Sau schließt die dauernde streng gesicherte Gefesselthaltung auch außerhalb der Haftbehältnisse ein.

6.4 Sau wird dazu abgerichtet, Arbeitsbefehle in jeder, von der Herrschaft vorgenommenen Fesselung –ausdrücklich auch auf allen Vieren – gründlich und schnell auszuführen.

6.5 Die Sau wird nach billigem Ermessen des Eigentümers gezeichnet, dies kann u.a. umfassen Brandings, Tatoos, Beringung, Beschneidung, permannente Komplettenthaarung und ohne jede Einschränkung weitere Boymodifikationen

6.6. Die Sau hat kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Nutzungsspuren werden u.a. am gesamten Körper dauerhaft sichtbar sein

7. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich und ausdrücklich erklärt, dass der Gegenstand dieses Vertrages die

aktive gewaltsame und gewalttätige Durchsetzung

der absoluten Befehlsgewalt des Eigentümers über ausnahmslos alle Belange der Sau ist

Der Eigentümer ist in der Wahl der Zwangsmaßnahmen völlig frei.

7.1 Es wird einvernehmlich erklärt, dass zur Durchsetzung der Ziele dieses Vertrages
zeitweilig oder dauerhaft die Gewaltanwendung auch durch vom Herren zu bestimmende Dritte als ausdrücklich vereinbart gilt.

7.2 Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich und ausdrücklich erklärt, dass ab Unterzeichung dieses Vertrages jegliches eigenständige Handeln der Sau von der Herrschaft sofort hart abgestraft werden wird.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird hier einvernehmlich klar gestellt, dass Sau unter Anwendung ultimativer Gewaltanwendung dazu abgerichtet wird, z.B.

niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN und unaufgefordert zu sprechen,

niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN ihre Notdurft zu verrichten,

niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN Nahrung/Flüssigkeit aufzunehmen,

niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN irgendwelche Kleidung zu tragen,

niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN einen ihr anbefohlenen Platz zu verlassen,

niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN eine ihr anbefohlene Kadaverhaltung zu verändern.

Ultimative Gewaltanwendung bedeutet, dass es den Begriff der Unverhältnismäßigkeit bei Strafen an der Sau nicht gibt, demzufolge also Fehlverhalten, das einem Sklaven als gering eingeschätzt wird, bei der Sau unter keinen Umständen geduldet werden kann. Insofern sind sofortige und harte Abstrafungen erforderlich, die eine nachhaltige Angst vor erneuten Strafen erzeugen.

Es ist ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart, dass Sau in den jeweiligen Haftbehältnissen zusätzlich gefesselt werden wird. Die Fesselungen dienen der
Gewöhnung an angemessene Körperhaltungen und gelten lediglich als Erziehungs-Maßnahme, sind daher nicht auf Strafen anrechenbar.

Beispiele:

a) Fixierung der Vorder- und Hinterläufe der Sau an den unteren Ecken des Käfigs, so
dass sie weit gespreizt auf Ellenbogen und Unterschenkeln „kniet“ und keine andere Haltung einnehmen kann.

b) Fixierung der extrem gespreizten Hinterläufe der knienden Sau und Aufhängen der auf den Rücken gefesselten Vorderläufe am Obergitter des Käfigs, so dass der Kadaver extrem gebeugt wird.

c) Aufhängen der Hinterläufe frei schwebend und Fixierung der Vorderläufe am Obergitter, so dass Sau auf den Knien „steht“.

8. Um den Grundgedanken dieses Vertrages auch gegenüber Dritten deutlich zu machen,
wird von den Parteien einvernehmlich vereinbart:

Rückwirkend ab dem ersten persönlichen Treffen der Parteien, erhält die Untersau kalender-täglich

100 Hiebe mit Peitsche oder Stock auf den gesamten Körper einschließlich Gehänge.

Abstrafungen für Vergehen der Untersau, sind auf diese Grundstrafe nicht anrechenbar.

9. Berufliche Tätigkeit der Sau, wenn diese durch den Eigentümer erlaubt ist, die Erlaubnis kann jederzeit ohne Angabe von gründen widerrufen werden.

Bürotätigkeit:

Sau wird ihrer beruflichen Tätigkeit innerhalb ihrer Zelle/Käfig und in strikter Fesselung nachgehen.

Sau wird feste Telefonzeiten einrichten, zu denen ihre Fresse aufgeschlossen wird.

Kundenbesuche:

Sau kann es auf schriftlichen Antrag genehmigt werden, externe Kundenbesuche durchzuführen. Sie hat die erforderliche Zeit exakt zu definieren und die Erlaubnis
der Herrschaft zu erbitten.

Wohnungs-, Haustürschlüssel werden der Sau nicht ausgehändigt.

Sau hat nach Beendigung des jeweiligen Außentermins an einem von der Herrschaft festgelegten Platz vor dem Haus zu warten und sich die Vorderläufe mittels mitgeführter Handschellen auf den Rücken zu fesseln. Es sind starre Handschellen mitzuführen, die Sau so anzubringen hat, dass die Schlossöffnungen für sie nicht erreichbar sind. Es ist Sau strikt untersagt, sich bemerkbar zu machen.

In die Wohnung verbracht, hat Sau sofort die Begrüßungshaltung einzunehmen, um Knebelung, Maskeneinschluss und Anlegen der Sicherungskette abzuwarten. Sobald dies erfolgt ist, hat Sau sich unaufgefordert auszuziehen und dann in Grundstellung zu warten.

10. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass der Eigentümer ohne jegliche Einrede der Sau zu jeder körperlicher Veränderung (Enthaarung, Tätowierung, Piercing, Sackverlängerung usw.) derselben berechtigt ist.

11. Als Vertragsbeginn wird der 01. Januar 20XX um 00:00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind die vom HERREN festgelegten Regeln und Befehle für Sau als Gesetze unabdingbar gültig.

12. Der Eigentümer verpflichtet sich mit Unterzeichung dieses Vertrages, Sau mit allen zu seiner Verfügung stehenden Mitteln direkter Gewaltanwendung, zur strikten Einhaltung der von ihm aufgestellten Gesetze abzurichten.

10.1 Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass der
Eigentümer die Art der im Anhang vereinbarten Zwangs- und Strafmittel jederzeit und
völlig frei ergänzen und verändern kann.

13. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass dieser Vertrag ausschließlich durch den Eigentümer beendet werden kann.

14. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass der
Eigentümer zu jedem Zeitpunkt ist berechtigt, die Sau ohne deren Einverständnis zeitweilig oder endgültig an Dritte im In- oder Ausland weiter zu geben.

15. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass die hier getroffenen Vereinbarungen zu Gefangenhaltung, Gefesselthaltung, Abstrafung, Folter und Abrichtung der Sau von beiden Seiten erarbeitet wurden und deren konsequente Durchführung – insbesondere deren gewaltsame Durchsetzung ggf. auch gegen den Widerstand von Sau – auch von beiden Seiten ausdrücklich vereinbart und erwünscht ist.

16. Um den Eigentümer von eventuellen Folgen der vereinbarten Maßnahmen zu schützen, wird die Sau diesen Vertrag zum Beweis ihrer Freiwilligkeit in Gegenwart von Zeugen vollständig nackt (zum Beweis, dass kein Druckmittel angewendet wurde) mit allen Anhängen verlesen und unterzeichnen. Dies wird durch eine Videoaufnahme der Sau dokumentiert, welche der Eigentümer unter Verschluss halten wird.

17. Nutzung

Es wird ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart, dass Sau von ihrem HERREN und dessen Gästen/Freunden zu

ausnahmslos jedem Verwendungszweck

genutzt werden kann.

Die gewaltsam durchzusetzende Nutzung der Sau als Zwangspissoir für den Eigentümer und seine Gäste/Freunde ist mit diesem Vertrag ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart.

Die gewaltsam durchzusetzende Nutzung der Sau als vollwertige Toilette für ihn selbst und seine Gäste/Freunde ist obligatorisch und ist mit diesem Vertrag ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart.

18. Kontaktverbot

Private Kontakte sind der Sau ab Unterzeichnung dieses Vertrages strikt verboten.

Bestehende Kontakte hat Sau sofort abzubrechen.

Anhang Maßnahmen:

Zu den ausdrücklich vereinbarten Maßnahmen zählen:

a) Peitschen- und Stockhiebe auf den gesamten Körper der Sau, einschließlich Hodensack und Schwanz.

b) Intensive Abstrafungen mit Peitsche, Stock, Gurt usw. auf den gesamten Körper der Sau, einschließlich Hodensack und Schwanz.

c) Harte Schläge ins Gesicht/Kopf der Sau

d) Fuß-, Stiefeltritte auf den gesamten Körper der Sau, einschließlich Hodensack und Schwanz.

e) Faustschläge auf den gesamten Körper der Sau, einschließlich Hodensack und Schwanz.

f) Anbringung von Spezialgeschirren (Strafgeschirre) und Gewichten am Körper der Sau.

g) Spezielle Schmerzfesselungen jeder Art, einschließlich Aufhängen an Hinter-, Vorderläufen, Hals, Gehänge

h) Atemkontrolle in jeglicher Form

i) Nahrungs-, Flüssigkeitsentzug

j) Schlafentzug

k) Dauer-, Langzeiteinschluss in Zwangsjacke/Bondagesack usw..

l) Sinnesentzug

m) Stehfolter, Kniefolter

n) Langzeitnutzung als Lebendmöbel

o) Einschluss in spezielle Behältnisse, wie Isolationsbox, Transportsack usw.

p) Dauerhafte in Eisenlegen (Die Eisen werden durch Verschweissung fixiert).

q) Elektrofolter

r) Schmerzfolterungen

s) Strikte Isolationshaft

Anhang Rituale:

Ziel der Abrichtung ist die vollständige Internalisierung der von der Herrschaft gewünschten Verhaltenweisen der Sau.

Die Sau wird darauf dressiert:

a) der Herrschaft mit gesenkter Fresse entgegen zu treten. Unerlaubt hebt Sau den Blick
niemals höher, als bis zu den Stiefeln der Herrschaft.

b) der Herrschaft IMMER mit einem speziellen Kutau entgegen zu treten, d.h. Stirn berührt den Fußboden, Handflächen zeigen nach oben, Hinterläufe sind extrem gespreizt, Arsch hoch gereckt. Sau nimmt diese Haltung IMMER ein, wenn sie der Herrschaft begegnet und bewegt sich erst auf ausdrücklichen Befehl der Herrschaft wieder.

c) der Herrschaft IMMER mit gespreizten Beinen entgegen zu treten und damit das Gehänge für spontane Strafen zu präsentieren,

d) der Herrschaft IMMER nackt entgegen zu treten, d.h. beim Betreten des Herrenhauses, entkleidet sich Sau vollständig, nimmt die Kutau – Position ein und wartet auf die Befehle der Herrschaft.

e) auch im Käfig gefesselt, bei Erscheinen der Herrschaft eine unterwürfige Kadaverhaltung einzunehmen.

f) niemals eigenständig zu handeln. Beispiele: Wird Sau Fressen in den Käfig oder auf den Fußboden geworfen, dann hat sie auf Erlaubnis/Befehl zur Aufnahme des Futters zu warten.

g) Befehle sofort, ohne die geringste Verzögerung auszuführen – J E D E N Befehl

h) Befehle so lange auszuführen, bis diese aufgehoben werden, oder weitere Befehle erteilt werden.

i) auf einfache Hundebefehle, wie „sitz, platz, Stopp, bei Fuss“ strikt zu gehorchen und die jeweilige Position auch über Stunden zu halten.

j) auf Handzeichen der Herrschaft zu gehorchen.




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